Skilled Worker Visa (Fachkräfteeinwanderung): Was Arbeitgeber wissen müssen

Der anhaltende Fachkräftemangel in Deutschland macht die internationale Rekrutierung zunehmend zur strategischen Notwendigkeit. Das Skilled Worker Visa (gemäß Fachkräfteeinwanderungsgesetz) bietet Unternehmen einen rechtssicheren Weg, qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland zu holen – unabhängig davon, ob diese über einen akademischen Abschluss, eine anerkannte Berufsausbildung oder langjährige Berufserfahrung verfügen.

Dieser Leitfaden unterstützt Arbeitgeber dabei, die Anforderungen, Verfahren zur Anerkennung und praktischen Schritte für eine erfolgreiche Rekrutierung und Relocation internationaler Fachkräfte zu verstehen.

Was ist das Skilled Worker Visa?

Das Skilled Worker Visa ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, in Deutschland zu leben und in reglementierten oder nicht-reglementierten Berufen zu arbeiten. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel in Bereichen wie Gesundheitswesen, Technik, IT, Handwerk, Logistik und Bau entgegenzuwirken.

Erfasst werden drei Gruppen von Fachkräften:

  • Akademisch qualifizierte Personen

  • Fachkräfte mit anerkannter beruflicher Ausbildung

  • Berufserfahrene ohne formalen Abschluss (in bestimmten Fällen)

Abgrenzung zur Blauen Karte EU

Im Unterschied zur Blauen Karte EU bietet das Skilled Worker Visa deutlich breitere Zugangsmöglichkeiten, insbesondere für Personen mit beruflicher Ausbildung oder praktischer Berufserfahrung. Die Gehaltsanforderungen sind flexibler, jedoch muss das Gehalt dem regionalen Lohnniveau entsprechen. In der Regel ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Labour Market Approval) erforderlich. Die formale Anerkennung von Abschlüssen – akademisch oder beruflich – bleibt eine zentrale Voraussetzung.

Diese Visaoption eignet sich insbesondere für Unternehmen, die nicht-akademische Fachkräfte, Techniker, Pflegepersonal oder gewerblich Ausgebildete Personen einstellen möchten.

1. Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss

Voraussetzungen:

  • Ein Hochschulabschluss aus dem Ausland

  • Anerkennung durch:

    • die Anabin-Datenbank (Status: H+)

    • oder durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

  • Der Abschluss muss inhaltlich zur ausgeübten Tätigkeit passen

Die Anerkennung kann sich verzögern, wenn der Abschluss nicht automatisch gelistet oder nur teilweise vergleichbar ist. In solchen Fällen sind zusätzliche Nachweise oder Prüfverfahren notwendig.

2. Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung

Kriterien:

  • Die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben

  • Sie muss inhaltlich und strukturell mit einem deutschen Ausbildungsberuf vergleichbar sein

  • Die Anerkennung erfolgt in der Regel über die IHK FOSA oder eine zuständige Kammer

Auch hier ist die Anerkennung kein automatischer Prozess. Selbst qualitativ hochwertige Ausbildungen müssen formell geprüft und bestätigt werden.

3. Berufserfahrene ohne formalen Abschluss

In bestimmten Branchen – etwa in der IT oder im Handwerk – können Fachkräfte auch ohne formale Ausbildung zugelassen werden, sofern sie über ausreichende Berufserfahrung verfügen.

Voraussetzungen:

  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (in der Regel mindestens drei Jahre)

  • Nachweis durch Arbeitszeugnisse, Lebenslauf, Referenzen, ggf. Arbeitsproben

  • Die Tätigkeit in Deutschland muss der nachgewiesenen Erfahrung entsprechen

Diese alternative Route ist komplexer, aber in der Praxis entscheidend, um erfahrene Quereinsteiger oder international gewonnene Talente einzubinden.

Labour Market Approval (Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit)

In den meisten Fällen ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese prüft:

  • Ob die Tätigkeit dem Qualifikationsniveau entspricht

  • Ob das Gehalt den ortsüblichen Standards entspricht (gemäß Entgeltatlas)

  • Ob die Arbeitsbedingungen mit denen einheimischer Arbeitnehmer vergleichbar sind

Der Genehmigungsprozess verlängert das Verfahren meist um einige Wochen. Häufige Fehlerquellen sind unzureichende Gehaltsangebote oder unklare Stellenbeschreibungen.

Familiennachzug

Fachkräfte mit einem Skilled Worker Visa können ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen. Der Nachzug von Ehepartnern und Kindern ist erleichtert – insbesondere im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Höhere Attraktivität internationaler Stellenangebote

  • Unbürokratische Arbeitserlaubnis für Ehepartner

  • Schnellere Integration der Familie vor Ort

  • Positive Wirkung auf Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit

Typische Herausforderungen für Arbeitgeber

1. Anerkennung von Qualifikationen
Ohne Anerkennung kein Visum. Verfahren sind zeitaufwendig und sollten frühzeitig angestoßen werden.

2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (LMA)
Verzögerungen entstehen häufig durch zu geringe Gehaltsangebote oder unvollständige Unterlagen.

3. Unterschiedliche Anforderungen je nach Profil
Nicht jede Fachkraft passt in dieselbe Visa-Kategorie. Eine individuelle Einschätzung ist oft notwendig.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen

Wir begleiten Sie ganzheitlich bei der internationalen Fachkräfteeinwanderung:

  • Beratung zu passenden Visakategorien

  • Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen (ZAB, IHK FOSA)

  • Gehaltsbenchmarking nach Entgeltatlas

  • Vorbereitung und Einreichung der LMA

  • Relocation Services für Mitarbeitende und Familien

Ob punktuell oder im Full-Service – wir helfen Ihnen, internationale Fachkräfte rechtssicher und effizient nach Deutschland zu bringen.

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Rechtlicher Hinweis: Die hier und auf der relokate-Website bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

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