Skilled Worker Visa (Fachkräfteeinwanderung): Was Arbeitgeber wissen müssen
Der anhaltende Fachkräftemangel in Deutschland macht die internationale Rekrutierung zunehmend zur strategischen Notwendigkeit. Das Skilled Worker Visa (gemäß Fachkräfteeinwanderungsgesetz) bietet Unternehmen einen rechtssicheren Weg, qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland zu holen – unabhängig davon, ob diese über einen akademischen Abschluss, eine anerkannte Berufsausbildung oder langjährige Berufserfahrung verfügen.
Dieser Leitfaden unterstützt Arbeitgeber dabei, die Anforderungen, Verfahren zur Anerkennung und praktischen Schritte für eine erfolgreiche Rekrutierung und Relocation internationaler Fachkräfte zu verstehen.
Was ist das Skilled Worker Visa?
Das Skilled Worker Visa ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, in Deutschland zu leben und in reglementierten oder nicht-reglementierten Berufen zu arbeiten. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel in Bereichen wie Gesundheitswesen, Technik, IT, Handwerk, Logistik und Bau entgegenzuwirken.
Erfasst werden drei Gruppen von Fachkräften:
Akademisch qualifizierte Personen
Fachkräfte mit anerkannter beruflicher Ausbildung
Berufserfahrene ohne formalen Abschluss (in bestimmten Fällen)
Abgrenzung zur Blauen Karte EU
Im Unterschied zur Blauen Karte EU bietet das Skilled Worker Visa deutlich breitere Zugangsmöglichkeiten, insbesondere für Personen mit beruflicher Ausbildung oder praktischer Berufserfahrung. Die Gehaltsanforderungen sind flexibler, jedoch muss das Gehalt dem regionalen Lohnniveau entsprechen. In der Regel ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Labour Market Approval) erforderlich. Die formale Anerkennung von Abschlüssen – akademisch oder beruflich – bleibt eine zentrale Voraussetzung.
Diese Visaoption eignet sich insbesondere für Unternehmen, die nicht-akademische Fachkräfte, Techniker, Pflegepersonal oder gewerblich Ausgebildete Personen einstellen möchten.
1. Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss
Voraussetzungen:
Ein Hochschulabschluss aus dem Ausland
Anerkennung durch:
die Anabin-Datenbank (Status: H+)
oder durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Der Abschluss muss inhaltlich zur ausgeübten Tätigkeit passen
Die Anerkennung kann sich verzögern, wenn der Abschluss nicht automatisch gelistet oder nur teilweise vergleichbar ist. In solchen Fällen sind zusätzliche Nachweise oder Prüfverfahren notwendig.
2. Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung
Kriterien:
Die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben
Sie muss inhaltlich und strukturell mit einem deutschen Ausbildungsberuf vergleichbar sein
Die Anerkennung erfolgt in der Regel über die IHK FOSA oder eine zuständige Kammer
Auch hier ist die Anerkennung kein automatischer Prozess. Selbst qualitativ hochwertige Ausbildungen müssen formell geprüft und bestätigt werden.
3. Berufserfahrene ohne formalen Abschluss
In bestimmten Branchen – etwa in der IT oder im Handwerk – können Fachkräfte auch ohne formale Ausbildung zugelassen werden, sofern sie über ausreichende Berufserfahrung verfügen.
Voraussetzungen:
Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (in der Regel mindestens drei Jahre)
Nachweis durch Arbeitszeugnisse, Lebenslauf, Referenzen, ggf. Arbeitsproben
Die Tätigkeit in Deutschland muss der nachgewiesenen Erfahrung entsprechen
Diese alternative Route ist komplexer, aber in der Praxis entscheidend, um erfahrene Quereinsteiger oder international gewonnene Talente einzubinden.
Labour Market Approval (Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit)
In den meisten Fällen ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese prüft:
Ob die Tätigkeit dem Qualifikationsniveau entspricht
Ob das Gehalt den ortsüblichen Standards entspricht (gemäß Entgeltatlas)
Ob die Arbeitsbedingungen mit denen einheimischer Arbeitnehmer vergleichbar sind
Der Genehmigungsprozess verlängert das Verfahren meist um einige Wochen. Häufige Fehlerquellen sind unzureichende Gehaltsangebote oder unklare Stellenbeschreibungen.
Familiennachzug
Fachkräfte mit einem Skilled Worker Visa können ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen. Der Nachzug von Ehepartnern und Kindern ist erleichtert – insbesondere im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln.
Vorteile für Arbeitgeber:
Höhere Attraktivität internationaler Stellenangebote
Unbürokratische Arbeitserlaubnis für Ehepartner
Schnellere Integration der Familie vor Ort
Positive Wirkung auf Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit
Typische Herausforderungen für Arbeitgeber
1. Anerkennung von Qualifikationen
Ohne Anerkennung kein Visum. Verfahren sind zeitaufwendig und sollten frühzeitig angestoßen werden.
2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (LMA)
Verzögerungen entstehen häufig durch zu geringe Gehaltsangebote oder unvollständige Unterlagen.
3. Unterschiedliche Anforderungen je nach Profil
Nicht jede Fachkraft passt in dieselbe Visa-Kategorie. Eine individuelle Einschätzung ist oft notwendig.
Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen
Wir begleiten Sie ganzheitlich bei der internationalen Fachkräfteeinwanderung:
Beratung zu passenden Visakategorien
Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen (ZAB, IHK FOSA)
Gehaltsbenchmarking nach Entgeltatlas
Vorbereitung und Einreichung der LMA
Relocation Services für Mitarbeitende und Familien
Ob punktuell oder im Full-Service – wir helfen Ihnen, internationale Fachkräfte rechtssicher und effizient nach Deutschland zu bringen.
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