Fachkräfteeinwanderungsgesetz  Deutschland 2024 (März)

Wichtige Änderungen im Fachkräftezuwanderungsgesetz in Deutschland

Im März 2024 werden weitere wichtige Änderungen des Fachkräftezuwanderungsgesetzes in Deutschland eingeführt, die neue Möglichkeiten und vereinfachte Prozesse für Umzugsverfahren mit sich bringen. Wir wissen, wie wichtig es ist, auf dem Laufenden zu bleiben. In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die wichtigsten Änderungen ein, die sich auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter auswirken könnten.

1. Größere Chancen für qualifizierte Arbeitskräfte oder auch 2+2-Gesetz genannt:

Fachkräfte mit praktischen beruflichen Kenntnissen in nicht reglementierten Berufen haben jetzt erweiterte Beschäftigungsmöglichkeiten

Voraussetzung ist ein Berufsabschluss (zweijähriger Berufsabschluss) oder ein anerkannter Hochschulabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungszeit oder ein alternativer Abschluss bei einer deutschen Auslandshandelskammer. Eine formale Anerkennung durch Deutschland ist nicht zwingend erforderlich. Sofern ein Bewerber über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung verfügt 

Fallbeispiel:

Nehmen wir einen KfZ-Mechatroniker mit einer zweijährigen Berufsausbildung. In diesem Fall ist eine formale Anerkennung durch deutsche Behörden nicht erforderlich. Ausschlaggebend für die Anerkennung ist der Besitz eines Berufsausbildungsnachweises, der in dem Land, in dem das Diplom oder Zeugnis ausgestellt wurde, anerkannt ist, sowie eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung oder Berufserfahrung in diesem Bereich.

Dies bedeutet, dass Personen mit einschlägiger Berufsausbildung und praktischer Erfahrung in Deutschland Möglichkeiten finden können, ohne dass eine zusätzliche formale Anerkennung erforderlich ist, was den Prozess für qualifizierte Fachkräfte in bestimmten Bereichen vereinfacht. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass in den neuen Einwanderungsbestimmungen der Schwerpunkt auf praktischen Fähigkeiten und beruflichem Hintergrund liegt, was einen leichteren Zugang für Fachkräfte in nicht-reglementierten Berufen ermöglicht.

Hier ist eine Liste einiger nicht-reglementierter Berufe:

1. Wirtschaftswissenschaftler

2. Elektroinstallateur

3. IT Business Manager

4. Industrieelektriker

5. Büroleiter

6. Produktdesigner

7. Verkaufsberater

8. Buchhalter

9. Bankkaufmann/-frau

2. Dauerhafte Niederlassungserlaubnis:

  • Ausländische Fachkräfte mit einer Aufenthaltserlaubnis (§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG) und ohne inländische Berufsausbildung oder deutschen Abschluss können nach drei Jahren (bisher vier Jahren) eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten.

  • Inhaber der Blauen Karte EU können nach 27 Monaten Erwerbstätigkeit mit Deutschkenntnissen der Stufe A1 und nach 21 Monaten mit Deutschkenntnissen der Stufe B1 eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

3. Familienzusammenführung für Fachkräfte:

  • Der Familiennachzug für Fachkräfte ist jetzt einfacher, da kein Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Ehegatten oder minderjährige Kinder erforderlich ist.

  • Fachkräfte können ihre Eltern und Schwiegereltern nachholen, wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erhalten.

4. Erweiterte Möglichkeiten für internationale Studierende:

  • Die Nebentätigkeit für Drittstaatsangehörige, die in Deutschland studieren, wird ausgeweitet, so dass sie bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten können.

  • Alternativ können Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, unabhängig von Gehalt oder Beschäftigungsart.

5. Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Gründungszuschusses:

  • Fachkräfte im Sinne des § 18 Abs. 3 AufenthG können nun eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Existenzgründung erhalten, wenn diese von einer deutschen Forschungseinrichtung oder öffentlichen Stelle erteilt wird.

6. Erweiterte Nebentätigkeit für Auszubildende:

  • In allen Ausbildungsberufen ist nun eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche möglich.

7. IT-Spezialisten:

  • Die erforderliche Berufserfahrung wurde von drei auf zwei Jahre verkürzt. Ein Bildungshintergrund oder Universitätsabschluss ist weiterhin nicht erforderlich.

Bleiben Sie für weitere Updates auf dem Laufenden.

Wir hoffen, dass Sie diese Updates zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland spannend und vielversprechend finden.  Wenn Sie genauere Informationen darüber wünschen, was das für Sie oder Ihr Unternehmen bedeutet, sprechen Sie uns an.

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser E-Mail und auf der Website von relokate enthaltenen Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine geschäftlichen oder rechtlichen Ratschläge dar.

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