Häufige Fragen zur Relocation nach Deutschland

Welche Aufenthaltstitel gibt es für Fachkräfte und IT-Fachkräfte?

Die wichtigsten Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Deutschland sind die Blaue Karte EU – für Hochschulabsolventen mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 48.300 € (bzw. 43.759,80 € in Mangelberufen) – und das Arbeitsvisum für Fachkräfte, das ein Arbeitsplatzangebot und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen erfordert. Beide führen zu einem unbefristeten Aufenthalt; Inhaber einer Blauen Karte EU können nach 27 Monaten bzw. nach 21 Monaten mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Welche Grundvoraussetzungen und Unterlagen sind für ein Arbeitsvisum erforderlich?

Personalverantwortliche sollten prüfen, ob der/die Arbeitnehmer/in seinen/ihren Lebensunterhalt sichern kann, einen gültigen Reisepass besitzt und keine Ausweisungsgründe vorliegen. Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft und reichen Sie den Visumantrag ein (Gebühr 75 €). Nach der Einreise müssen Arbeitnehmer/innen vom ersten Tag an krankenversichert sein und in der Regel innerhalb von 12 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. In der Praxis sind Visa 2–12 Monate gültig. Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen werden aufgrund der stark überlasteten Einwanderungsbehörden in vielen deutschen Städten in der Regel erst 2–3 Monate vor Ablauf angenommen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, und die Wartezeiten variieren erheblich. Bewahren Sie Kopien von Reisepässen, Diplomen, Anerkennungsschreiben, Arbeitsverträgen und Gehaltsvereinbarungen für Compliance-Audits auf.

Wie lange dauert das Visumverfahren, und kann es beschleunigt werden?

Die Bearbeitung eines Visums kann mehrere Monate dauern. Deutschland bietet ein beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte (AufenthG §81a) an, das es Arbeitgebern ermöglicht, im Namen des Arbeitnehmers zu handeln und die Genehmigungen zu beschleunigen. Nach der Anerkennung und Genehmigung durch die Agentur entscheidet die Botschaft innerhalb von drei Wochen. Beginnen Sie Standardfälle mindestens 4–6 Monate im Voraus; nutzen Sie das beschleunigte Verfahren für dringende Einstellungen.

Können Familienangehörige den Arbeitnehmer nach Deutschland begleiten?

Ja. Sowohl Inhaber einer Blauen Karte EU als auch Inhaber eines Arbeitsvisums können Ehepartner und Kinder mitbringen, die eine Arbeitserlaubnis und Schulzugang erhalten. Reichen Sie Familienanträge gleichzeitig mit dem Visumantrag ein, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Welche Unterstützung sollten wir Mitarbeitern bieten, um sich einzuleben?

Integration ist entscheidend für die Mitarbeiterbindung. Zusätzlich zu den grundlegenden Leistungen (Willkommensmappe, vorübergehende Unterkunft, Sprachkurse, SIM-Karten und Mentoren) empfiehlt relocate dringend, einen professionellen Relocation-Partner für die Eingewöhnung zu engagieren. Unsere Eingewöhnungsleistungen umfassen:

Familienunterstützung und Coaching bei der Jobsuche – Direktes Coaching für Ehepartner/Partner mit Lebenslaufprüfung, Bewerbungsvorbereitung und Strategien für die Jobsuche in Deutschland.

Unterstützung bei Kinderbetreuung und Schulbildung – Hilfe bei der Suche nach Kindermädchen und Freizeitaktivitäten; Beratung bei der Beantragung von Kindergeld; und umfassende Unterstützung bei der Anmeldung an öffentlichen oder privaten Schulen.

Integration und Gemeinschaftsbildung – Organisierte Stadtführungen, gesellschaftliche Veranstaltungen und Buddy-Programme; fortlaufende Unterstützung per E-Mail oder Videoanruf für bis zu 12 Monate bei der Bewältigung von Bürokratie und dem Leben vor Ort.

Diese Leistungen gehen über den Papierkram hinaus: Durch die Unterstützung bei der Arbeits- und Schulausbildung zeigen Sie, dass Ihnen die gesamte Familie des Mitarbeiters am Herzen liegt. Dies ist entscheidend für die Motivation und einen erfolgreichen Umzug.

Wie lange darf ein Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Deutschland bleiben?

Die zulässige Aufenthaltsdauer hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis und der individuellen Situation des Einzelnen ab:

Die zuständige Behörde prüft jeden Fall individuell, um die Verlängerung des Aufenthalts nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen. Dies hängt auch von den Ersparnissen des Einzelnen ab; in der Regel werden 3–12 Monate gewährt.

Wann können Mitarbeiter eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Inhaber einer Blauen Karte EU können je nach Sprachniveau nach 21–27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Inhaber eines Arbeitsvisums benötigen in der Regel drei Jahre Beschäftigung. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über diese Meilensteine und helfen Sie ihnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

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