Arbeitsvisum Deutschland: Ein Leitfaden für HR- und Global-Mobility-Professionals

Verstehen Sie, welche Arbeitsvisumkategorien für Ihre internationalen Mitarbeitenden gelten – einschließlich Anforderungen, Fristen und zuständiger Behörden.

Deutschland bietet verschiedene Wege für internationale Fachkräfte, um im Land zu arbeiten und zu leben. Für HR-Teams ist es entscheidend, diese Visumtypen und deren Zulassungskriterien zu verstehen, um Talente erfolgreich zu gewinnen und Umzüge effizient zu planen. Faktoren wie Anerkennung von Abschlüssen, Gehaltsschwellen und beruflicher Hintergrund spielen eine wichtige Rolle bei der Wahl des passenden Visumwegs.

Wichtige Arbeitsvisum-Kategorien

Für Fachkräfte stehen mehrere Visaoptionen mit unterschiedlichen Anforderungen zur Verfügung. Die am häufigsten genutzten Kategorien sind:

  • Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte

  • EU Blue Card

  • IT-Spezialistenvisum (kein Hochschulabschluss erforderlich)

Die Wahl hängt von den Qualifikationen des Bewerbers, der Art der Beschäftigung und dem Bruttojahresgehalt ab.

Wichtige Zulassungsszenarien für HR

Option 1 – Anerkannter Hochschulabschluss

Mit einem Arbeitsvertrag und:

  • Jahresgehalt ≥ 48.300 € (2025): Berechtigt für die EU Blue Card Vereinfachtes Verfahren; keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich

  • Jahresgehalt zwischen 43.759,80 € und 48.299,99 €: Blue Card nur für Mangelberufe (z. B. IT, MINT-Berufe) möglich, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich

  • Unterhalb der Gehaltsschwelle: Bewerbung für das Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte möglich

💡 Nutzen Sie Anabin zur Überprüfung der Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland (siehe unseren Leitfaden zur Anerkennung von Abschlüssen).

Option 2 – Abschluss nicht anerkannt oder kein Abschluss

Berechtigt für das IT-Spezialistenvisum mit:

  • Mindestens 3 Jahre aktuelle Berufserfahrung im IT-Bereich (innerhalb der letzten 7 Jahre)

  • Nachgewiesenes technisches Wissen (durch Ausbildung, Zertifikate oder Referenzen)

  • Arbeitsangebot im IT-Sektor

  • Mindestgehalt: 43.759,80 € (2025)

Dieses Visum ist besonders relevant für autodidaktische IT-Talente oder Personen mit nicht-akademischer IT-Ausbildung.

Option 3 – Berufsausbildung (kein akademischer Abschluss)

Berechtigt für das Arbeitsvisum für Fachkräfte, wenn:

  • Mindestens 2 Jahre Berufsausbildung abgeschlossen

  • Relevante Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren

  • Berufsausbildung in Deutschland oder im Herkunftsland anerkannt

  • Arbeitsangebot in einem nicht-reglementierten Beruf

  • Mindestjahresgehalt: 43.470 € (2025)

  • Meistens ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich

🛠️ Die Anerkennung der Berufsausbildung wird typischerweise von der ZAB, IHK oder AHK durchgeführt.

Option 4 – Berufsausbildung (kein akademischer Abschluss)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsvisum für erfahrene Fachkräfte beantragt werden:

  • Mindestens 5 Jahre relevante Berufserfahrung (idealerweise innerhalb der letzten 7 Jahre)

  • Arbeitsangebot in einem nicht-reglementierten Beruf

  • Gehalt entspricht deutschen Branchenstandards (keine ausbeuterischen Verträge)

  • Nachweis der Fähigkeiten durch Referenzen, Arbeitszeugnisse oder Lebenslauf

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich

⚠️ Diese Variante erfordert mehr Dokumentation und wird oft genauer geprüft.

Wie relokate Arbeitgeber und Talente unterstützt

Wir arbeiten direkt mit HR-Teams und internationalen Fachkräften, um:

  • Die beste Arbeitserlaubnisoption für jeden Fall zu evaluieren

  • Vollständige Antragsunterlagen vorzubereiten und einzureichen

  • Den Anabin-/Anerkennungsprozess zu begleiten

  • Die Kommunikation mit deutschen Behörden zu koordinieren

  • Beratung zur Familienzusammenführung zu bieten

  • Den Prozess für Personalabteilungen komplett digital abzubilden - mit unserer Relocation Software

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Rechtlicher Hinweis: Die hier und auf der relokate-Website bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland: Was HR wissen muss