Onboarding internationaler Fachkräfte: Einreise nach Deutschland – Ihr Praxisleitfaden

In einer zunehmend globalisierten Geschäftswelt ist die Einstellung internationaler Fachkräfte längst kein Luxus mehr, sondern ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Sie bringt Innovation, Vielfalt und nachhaltiges Wachstum – doch sie erfordert auch fundiertes Wissen über Einreise- und Aufenthaltsvorgaben, die je nach Herkunftsland und individueller Situation stark variieren. Für Unternehmen ist es deshalb essenziell, die gängigen Einreisewege nach Deutschland zu verstehen – um Rechtssicherheit zu gewährleisten, Verzögerungen zu vermeiden und neuen Mitarbeitenden einen erfolgreichen Start zu ermöglichen.

Visafreie Einreise bedeutet nicht automatisch Arbeitsberechtigung

Staatsangehörige aus Ländern wie Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, den USA oder dem Vereinigten Königreich dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen und sich bis zu 90 Tage aufhalten. Diese Einreiseerleichterung ist zwar praktisch – berechtigt aber nicht zur unmittelbaren Arbeitsaufnahme.

Diese Personen müssen vor Arbeitsbeginn eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen und erhalten, was mehrere Wochen dauern kann. Um Verzögerungen beim Onboarding zu vermeiden, empfiehlt es sich häufig, bereits im Herkunftsland ein Nationales Visum (Typ D) zu beantragen. Damit ist eine Arbeitsaufnahme direkt ab dem ersten Tag nach Ankunft möglich – ohne Wartezeiten.

EU-Bürger:innen: Freizügigkeit und unkomplizierter Einstieg

Mitarbeitende mit Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates (einschließlich der Schweiz) profitieren von den Freizügigkeitsregeln der Europäischen Union. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Das vereinfacht den Relocationprozess erheblich und bietet Flexibilität bei Startdatum und Onboarding-Zeitplan.

Trotz fehlender Einreisebeschränkungen sollten auch hier Anmeldung und weitere behördliche Schritte nach Ankunft nicht übersehen werden.

Nicht-EU-Bürger:innen: Visumspflicht vor der Einreise

Für alle Staatsangehörigen außerhalb der EU und des EWR gilt: Wer zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen möchte, muss vorab ein nationales Visum (Typ D) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragen.

Wichtig: Ein Touristen- oder Schengen-Visum kann in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. Wer mit dem falschen Visum einreist, riskiert rechtliche Probleme und erhebliche Verzögerungen im gesamten Einstellungsprozess.

Sonderfälle und rechtliche Grauzonen

Einige Situationen fallen außerhalb der gängigen Regelungen und erfordern eine individuelle Prüfung:

  • Nicht-EU-Bürger:innen mit EU-Ehepartnern könnten unter das Familiennachzugsrecht oder EU-Mobilitätsrecht fallen.

  • Schweizer Staatsbürger:innen haben Sonderstatus, unterliegen aber bestimmten Melde- und Genehmigungspflichten.

  • Nicht-EU-Bürger:innen mit Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land sind nicht automatisch in Deutschland arbeitsberechtigt – es kann ein vollständiges Visumverfahren erforderlich sein.

In solchen Fällen ist es riskant, sich auf allgemeine Annahmen zu verlassen. Stattdessen empfehlen wir, auf fachkundige Beratung zu setzen. Unsere Relocation- und Immigration-Spezialist:innen analysieren individuelle Fälle und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl rechtskonform als auch praktikabel sind.

Erfolgreich ab dem ersten Tag

Die Einreise ist der erste entscheidende Schritt im gesamten Relocation-Prozess. HR-Teams, die sich mit den relevanten Visawegen vertraut machen und ihre internationalen Mitarbeitenden entsprechend begleiten, reduzieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern sorgen für ein reibungsloses und wertschätzendes Onboarding. Neue Mitarbeitende, die mit korrektem Status und vollständiger Genehmigung starten, können sich sofort auf das konzentrieren, wofür sie eingestellt wurden: ihre Talente und Expertise einzubringen.

Wir begleiten Unternehmen und internationale Fachkräfte durch alle Phasen des Relocation-Prozesses – von der Terminvereinbarung bis zur finalen Visaerteilung.

Rechtlicher Hinweis: Die hier und auf der relokate-Website bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

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